Hierzu gibt es keine Ausnahmeregelungen. Geeignete Tests müssen den Vorgaben des Robert Koch-Instituts entsprechen. Testpflicht für Einreisende Spätestens 48 Stunden nach Einreise aus einem Corona-Risikogebiet müssen Sie nachweisen können, dass Sie nicht mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infiziert sind. Die Testung darf entweder höchstens 48 Stunden vor Einreise vorgenommen worden sein oder muss bei der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland vorgenommen werden". Grundlage der Regelungen ist die ab dem 14. deren Tätigkeit für die Aufrechterhaltung des Gesundheitswesens dringend erforderlich ist; und die die Pflichten aus der Coronavirus-Einreiseverordnung erfüllen (Anmeldung und Test-Nachweis). Kommen Sie von einer Reise aus dem Ausland zurück nach Hessen? Ausnahmen gelten auch für folgende Personen, die sich weniger als 72 Stunden in einem Risikogebiet oder in Hessen aufgehalten und dabei angemessene Schutz- und Hygienekonzepte eingehalten haben: Personen die sich zwingend notwendig und unaufschiebbar beruflich, wegen ihrer Ausbildung oder ihres Studiums in einem Risikogebiet aufgehalten haben oder in Hessen aufhalten und die Pflichten aus der Coronavirus-Einreiseverordnung erfüllen (Anmeldung und Test-Nachweis) bei Aufenthalten bis zu 5 Tagen. Die zwingende Notwendigkeit ist durch den Dienstherrn, Arbeitgeber oder Auftraggeber zu bescheinigen. In Hessen muss sich jeder Reiserückkehrer aus einem Risikogebiet binnen 48 Stunden vor oder direkt nach der Einreise einem Corona-Test unterziehen und diesen aus eigener Tasche bezahlen. und für bis zu 72 Stunden aus einem Hochinzidenzgebiet einreist, muss die Einreise anmelden. Ab dem fünften Tag nach der Einreise ist es möglich, sich erneut auf das Coronavirus testen zu lassen und bei einem negativen Testergebnis die Quarantäne vorzeitig zu beenden. Die Bestätigung wird durch den Beförderer und gegebenenfalls zusätzlich durch die Bundespolizei im Rahmen einer Einreisekontrolle kontrolliert; darüber hinaus führt die Bundespolizei auch Kontrollen anlässlich ihrer grenzpolizeilichen Aufgaben durch (z.B. Die Regeln der Bundesländer im Überblick. Kontaktpersonen der Kategorie I. Wer ist … Personen, die nur zur Durchreise in die Bundesrepublik Deutschland einreisen und diese auf schnellstem Wege wieder verlassen, um die Durchreise abzuschließen. Mai 2020 betreffen nicht die geltenden Einreisebestimmungen. bei Einreise auf dem Landweg). Zum 8. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 Euro verfolgt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen sind Personen von der Anmeldung ihrer Einreise oder von der Testpflicht / Nachweispflicht ausgenommen, letzteres aber nur, wenn sie zusätzlich keine typischen Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 wie Husten, Fieber, Schnupfen oder Verlust des Geruchs- und Geschmackssinns aufweisen. 1) - Hessen auf schnellstem Weg wieder verlassen • Besatzung von Binnenschiffen, Kontaktvermeidung und Verzicht auf nicht erforderliche Landgänge Wenn Aufenthalt kürzer als 72 Stunden Bitte halten Sie dazu den Nachweis Ihrer Einreiseanmeldung bereit. Doch es gibt Ausnahmen. Die Bundesländer haben hier unterschiedliche Regelungen. Wer aus einem Risikogebiet in die Bundesrepublik Deutschland einreist, muss spätestens 48 Stunden nach Einreise nachweisen können, dass er nicht mit dem Coronavirus infiziert ist. Quarantäne-Bestimmungen und Coronatests für Einreisende, Tägliche Übersicht der bestätigten SARS-CoV-2-Fälle, Fremdsprachliche Informationen für Einreisende aus Risikogebieten, Themenbereich Pflege und Eingliederungshilfe, Informationen zum Virus und Regeln in Leichter Sprache, Informationen für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, Webseite des Bundesgesundheitsministeriums, Beauftragte für Menschen mit Behinderungen. (Die Ausnahmen gelten nicht, wenn sich Einreisende in den letzten 10 Tagen in einem ausgewiesenen Virusvarianten-Gebiet aufgehalten haben.). So gilt in den meisten Bundesländern die Regel, dass eine Übernachtung im Hotel für Menschen aus Risikogebieten nur mit einem negativen Corona-Testergebnis möglich sei. bei Einhaltung angemessener Schutz- und Hygienekonzepte hochrangige Mitglieder des diplomatischen und konsularischen Dienstes, von Volksvertretungen und Regierungen. die sich für bis zu fünf Tage zwingend notwendig und unaufschiebbar beruflich veranlasst, wegen ihrer Ausbildung oder ihres Studiums in einem Risikogebiet aufgehalten haben oder in die Bundesrepublik Deutschland einreisen, wobei die zwingende Notwendigkeit ist durch den Arbeitgeber, Auftraggeber oder die Bildungseinrichtung zu bescheinigen ist, oder Quarantänepflicht: Reisende, die in einem Risikogebiet waren, müssen nach der Rückkehr unmittelbar für zehn Tage in Quarantäne, ein Corona-Test ab Tag fünf kann die Isolationszeit bei negativem Ergebnis verkürzen. Eine Testung zur Beendung der zehntägigen Quarantäne ist nach Einreise aus Risiko-, oder Hochrisikogebieten frühestens nach fünf Tagen durch ein negatives PCR-Testergebnis möglich. Coronavirus: Diese neuen Regeln gelten für Einreisende aus Risikogebieten. Bitte beachten Sie: Die vom Land Hessen angeordnete Verpflichtung zur Absonderung nach der Einreise aus einem Risikogebiet gilt weiterhin. Einreise aus einem deutschen Risikogebiet Während das Reisen innerhalb Deutschlands bisher zumindest weitestgehend uneingeschränkt war, gibt es nun Verschärfungen. Diese betreffen: Sowohl die Anmeldepflicht als auch die Testpflicht und die Nachweispflicht eines negativen Testergebnisses für, Die Testpflicht und die Nachweispflicht eines negativen Testergebnisses. in Ihre Unterkunft begeben. Nähere Anforderungen an die dem ärztlichen Zeugnis oder dem Testergebnis zugrundeliegende Testung werden vom Robert Koch-Institut im Internet unter der Adresse https://www.rki.de/covid-19-tests veröffentlicht. Dabei handelt es sich meist um Kontaktpersonen von Erkrankten sowie Personen, die aus einem Risikogebiet einreisen. Hessenweite Hotline für Fragen und Informationen zum Corona-Virus: 0800- 555 4666 oder alternativ 0 611 32 111 000 (für Anrufe aus dem Ausland statt 0 bitte 0049 vorwählen). Hochinzidenzgebiete: Risikogebiete, in denen eine besonders hohe Inzidenz für die Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 besteht, werden als Hochinzidenzgebiete bezeichnet (https://www.rki.de/covid-19-risikogebiete). Personen, die nur zur Durchreise in das Land Hessen einreisen. in Ihre Unterkunft begeben. Der Nachweis ist auf Papier oder in einem elektronischen Dokument, jeweils in deutscher, englischer oder französischer Sprache zu erbringen. Zusätzlich ist Personen aus Virusvarianten-Gebieten die Einreise nach Deutschland grundsätzlich untersagt. Weitere Informationen dazu erhalten Sie hier und zusätzlich auch hier auf den Seiten des Bundesgesundheitsministeriums. Das zuständige Gesundheitsamt kann im Einzelfall abweichende Anordnungen treffen. März 2021 befristet ist. Die Regelungen zur Testpflicht für Einreisende, die in der bis 13. Folgende Ausnahmen gelten, wenn Sie symptomlos sind und nicht aus einem Hochinzidenzgebiet oder einem Virusvarianten-Gebiet einreisen: Von der Anmelde-, von der Testpflicht und von der Nachweispflicht eines negativen Testergebnisses sind ausgenommen: Von der Testpflicht und von der Nachweispflicht eines negativen Testergebnisses sind ausgenommen: Private Besuche und beruflich dringend erforderliche Gründe. Informationen finden Sie unter „Quarantäne-Bestimmungen für Einreisende“. (Die Ausnahmen gelten nicht, wenn sich Einreisende in den letzten 10 Tagen in einem ausgewiesenen Virusvarianten-Gebiet aufgehalten haben.) Einzig die Hessen grenze diese Ausnahme dahingehend ein, dass der Aufenthalt im Risikogebiet 72 Stunden nicht überschritten hat oder der geplante Aufenthalt in Hessen nicht länger als 48 Stunden dauert. oder neu nach Hessen einreisen will. Wer aus einem Risikogebiet einreist, muss künftig bis zu 14 Tage in Quarantäne – bisher waren es zehn Tage. Das Land Hessen regeln nur die Quarantäne-Bestimmungen. Darüber hinaus sind Sie nach der Einreise aus einem Corona-Risikogebiet entsprechend der Regelungen in Ihrem Bundesland verpflichtet, sich unverzüglich auf direktem Wege in Ihre eigene Wohnung oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben. Wer aus einem Corona-Risikogebiet (inkl. Personen, die aufgrund einer dringenden medizinischen Behandlung einreisen oder zurückkehren und die Pflichten aus der Coronavirus-Einreiseverordnung erfüllen (Anmeldung und Test-Nachweis). Für Personen, die aus einem Risikogebiet nach Hessen einreisen, gelten besondere Regelungen, die wir Ihnen hier in folgenden Sprachen zur Verfügung stellen: Bitte beachten Sie, dass die Informationen in Arabisch, Englisch, Russisch, Serbokroatisch, Spanisch und Türkisch derzeit aktualisiert werden. Doch es gibt Ausnahmen. Hessen einreisen und sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb von 14 Tagen vor Einreise in einem Risikogebiet nach Abs. Wer aus einem Risikogebiet in die Bundesrepublik Deutschland einreist, muss spätestens 48 Stunden nach Einreise nachweisen, dass er nicht mit dem Coronavirus infiziert ist. Haben Sie im Ausland gelebt und wollen nun in Hessen leben? Unter der Telefonnummer 116 117 oder im Internet unter www.116117.de können Sie sich informieren, wo Sie vor Ort einen Test machen können. Den Test können Sie im Testzentrum im AiRail - Hochrisikogebiet bzw. Das bedeutet, dass Sie in dieser Zeit Ihre Wohnung / Ihre Unterkunft nicht verlassen dürfen. Januar 2021 geltenden Fassung der Corona-Quarantäneverordnung des Landes Hessen enthalten waren, wurden durch die bundeseinheitliche Regelung ersetzt. Personen, die sich in den letzten zehn Tagen vor Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, sind verpflichtet sich unverzüglich für zehn Tage häuslich zu isolieren und sich beim Gesundheitsamt über das >>Online-Meldeformular für Reiserückkehrer zu melden. Gerne können Sie uns Ihre Fragen auch mailen. Grundsätzlich gilt bei einer Einreise aus einem ausländischen Risikogebiet eine Quarantänepflicht gemäß § 35 der Eindämmungsverordnung. Die zugrundeliegende Abstrichnahme darf höchstens 48 Stunden vor der Einreise vorgenommen worden sein. Ausnahmen Die vorstehenden, nordrhein-westfälischen Regelungen gelten nicht für Kinder unter 6 Jahren. ... die aus einem Corona-Risikogebiet zurück nach Deutschland kommen, in eine zehntägige Quarantäne begeben. Informationen dazu finden Sie hier und auf der Webseite des Bundesgesundheitsministeriums. Seit dieser Woche müssen sich Reisende, die aus einem Corona-Risikogebiet zurück nach Deutschland kommen, in eine zehntägige Quarantäne begeben. für Personen, bei denen in begründeten Einzelfällen die zuständige Behörde im Sinne des Infektionsschutzgesetzes weitere Ausnahmen bei Vorliegen eines triftigen Grundes erteilt hat. Sie müssen in der Regel für zehn Tage in häuslicher Quarantäne bleiben. Entscheidend ist nicht allein Ihr Abreiseort, sondern entscheidend sind alle Orte, an denen Sie sich in den letzten 10 Tagen aufgehalten haben. Für Kinder unter sechs Jahren gilt eine Ausnahme von der Testpflicht sowie von der Nachweispflicht eines negativen Testergebnisses. Weitere Ausnahmen bestehen für Personen, deren berufliche Tätigkeit für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, diplomatischer Beziehungen und von Rechtspflege, Volksvertretung, Regierung und Verwaltung notwendig ist und die die Pflichten aus der Coronavirus-Einreiseverordnung erfüllen (Anmeldung und Test-Nachweis). Virusvarianten-Gebiete: Dies sind Gebiete mit einem besonders hohen Infektionsrisiko durch verbreitetes Auftreten bestimmter SARS-CoV-2 Virusvarianten. Polizeivollzugsbeamte aus Staaten, die den Schengen-Besitzstand vollständig anwenden, in Ausübung ihres Dienstes. Die Quarantäneregeln haben sich während der koronaren Pandemie immer wieder verändert. Die Testbescheinigung muss in deutscher, englischer oder französischer Sprache verfasst sein. Risikogebiet: Pflicht zur Anmeldung und Test BEI Einreise (Nachweis bis 48 Stunden nach Einreise) Ausnahme von Anmeldepflicht: (§ 2 Abs. Ja, es gibt Ausnahmen. Personen, die aus einem Risikogebiet nach Hessen einreisen: 1. Eine Testung zur Beendung der zehntägigen Quarantäne ist nach Einreise aus Risiko-, oder Hochrisikogebieten frühestens nach fünf Tagen durch ein negatives PCR-Testergebnis möglich. Die von der italienischen Regierung verkündeten Lockerungen der Corona-Beschränkungen für Italien zum 18. Wenn Sie aus einem Virusvarianten-Gebiet einreisen, müssen Sie Ihre Einreise anmelden und vor Einreise nachweisen, dass keine Infektion mit dem Coronavirus besteht. u.). Hochrisikogebiet bzw. Der Verband rät, die Corona-Verordnungen im Blick zu behalten, weil die Quarantäne- und Testvorschriften sich regelmäßig ändern können. Sie müssen nicht getestet werden, wenn sie keine typischen Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 wie Husten, Fieber, Schnupfen oder Verlust des Geruchs- und Geschmackssinns aufweisen. (ag) Bei Einreise aus einem Risikogebiet der Stufen 1 und 2 ist eine zehntägige Quarantäne verpflichtend. Für Einreisende aus Virusvarianten-Gebieten beträgt die Dauer der Quarantäne 14 Tage. Sie müssen … halb Hessens, auf die die Voraussetzungen aus Satz 1 zutreffen, wird ein berufliches Tätigkeitsverbot auf dem Gebiet des Landes Hessen nach § 31 Satz 1 des Infektions- schutzgesetzes allgemein angeordnet. Januar 2021 beschlossen, dass Reiserückkehrer bei Einreise … Positiv getestete Personen, Covid-19-Krankheitsverdächtige, Hausstandsangehörige einer positiv getesteten Person und. Ausnahmen gelten auch für folgende Personen, die sich weniger als 72 Stunden in einem Risikogebiet oder in Hessen aufgehalten und dabei angemessene Schutz- und Hygienekonzepte eingehalten haben: Virusvarianten-Gebiet) nach Hessen einreist, muss sich unmittelbar in Quarantäne begeben. Fragen zu Gesundheit und Quarantäne beantworten wir montags von 8 bis 20 Uhr und dienstags bis sonntags von 9 bis 15 Uhr. Informationen im PDF. Aufgrund der Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19gilt in Italien eine Notfallverordnung. Besondere Regelungen für Einreise aus Risikogebiet (Quarantäne/Test): Bei Einreise aus dem Ausland und Aufenthalt in Risikogebieten muss die Person 14 Tage in Quarantäne.