Gesamtgewicht/ die zul. ließen sie zu. ... um ...,.. (mehr als 15) Prozent = ...... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. ließen sie zu. ließen sie zu. Für zulassungspflichtige Fzg muss die Zulassungsbescheinigungen nach § 11 (5) FZV, bei zulassungsfreien Fahrzeugen eine Einzelgenehmigung nach § 4 (5) FZV mitgeführt und ausgehän… III. Zulässiges Gesamtgewicht/ Zulässige Achslast: ...... kg. ließen sie zu. ließen sie zu. Es kam zum Unfall. ließen sie zu. Gütern) Zulässige Anhängelast: ...... kg. ließen sie zu. Die Sanktionen können Sie dieser Tabelle entnehmen. ließen sie zu und gefährdeten dadurch Andere. Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Lastkraftwagens/ Kraftomnibusses bzw. Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Lastkraftwagens/ KOM bzw. Festgestelltes Gesamtgewicht/ Festgestellte Achslast: ...... kg. Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern/ Kraftomnibusses mit Fahrgästen an, obwohl der Führer zur selbstständigen Leitung nicht geeignet war, bzw. ließen sie zu. ließen sie zu. Da die Verkehrssicherheit hierbei für alle Verkehrsteilnehmer gefährdet ist, drohen mitunter hohe Bußgelder. Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftomnibusses/ eines Lkw/ einer Zugmaschine/ einer Sattelzugmaschine mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t an, obwohl der Geschwindigkeitsbegrenzer ausgeschaltet war, bzw. ließen sie zu. ließen sie zu. Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) § 31 Verantwortung für den Betrieb der Fahrzeuge (1) Wer ein Fahrzeug oder einen Zug miteinander verbundener Fahrzeuge führt, muss zur selbstständigen Leitung geeignet sein. (1) Es ist verboten, die Straße zu beschmutzen oder zu benetzen oder Gegenstände auf Straßen zu bringen oder dort liegen zu lassen, wenn dadurch der … Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Lastkraftwagens/ Kraftomnibusses an, obwohl der Führer zur selbstständigen Leitung nicht geeignet war, bzw. Festgestellte Anhängelast: ...... kg. Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Lastkraftwagens/ Kraftomnibusses bzw. Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern/Kraftomnibusses mit Fahrgästen bzw. Gefährd… Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. Festgestellte Anhängelast: ...... kg. Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftomnibusses mit Fahrgästen/ kennzeichnungspflichtigen Lkw mit gefährlichen Gütern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t an, obwohl der Geschwindigkeitsbegrenzer auf eine unzulässige Geschwindigkeit eingestellt war, bzw. L 300 vom 14.11.2009, S. 1; L 348 vom 4.12.2014, S. 31), 4. den Einsatz von Bergungs-, Abschlepp- und Pannenhilfsfahrzeugen im Falle eines Unfalles oder eines sonstigen Notfalles, 5. den Transport von lebenden Bienen, 6. 31 bis 40 km/h innerorts: 160. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Bremsen wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu. führen zu lassen. Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern/ Kraftomnibusses mit Fahrgästen bzw. ließen sie zu. ließen sie zu. HINWEIS: Zur Verkürzung der Ladezeiten wurde der §69a "Ordnungswidrigkeiten" in mehrere Teile zerlegt. ... um ...,.. (mehr als 10) Prozent = ...... kg überschritten war bzw. Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Lastkraftwagens mit gefährlichen Gütern/ Kraftomnibusses mit Fahrgästen bzw. ... um ...,.. (mehr als 5) Prozent = ...... kg überschritten war bzw. ... um ...,.. (mehr als 30) Prozent = ...... kg überschritten war bzw. Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Lastkraftwagens/ Kraftomnibusses bzw. HGB 4. ließen sie zu. Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftomnibusses an, obwohl mehr Personen befördert wurden, als in der Zulassungsbescheinigung Teil I Plätze auswiesen waren, bzw. ließen sie zu. Zulässige Anhängelast: ...... kg. Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs an, obwohl eine übermäßige Abgas- oder Geräuschentwicklung festgestellt wurde, bzw. ließen sie, Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftomnibusses mit Fahrgästen an, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um ...,.. (mehr als 20) Prozent, Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Zuges an, obwohl das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers um ...,.. (mehr als 5) Prozent = ...... kg überschritten war bzw. Es kam zum Unfall. Auch die unsachgemäße Sicherung der Ladung – ebenso wie Überladung – kann als Gefährdung des Straßenverkehrs zu Sanktionen führen. Verantwortung für den Betrieb der Fahrzeuge. Festgestelltes Gesamtgewicht/ Festgestellte Achslast: ...... kg. Begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die einen Punkt in Flensburg zur Folge hat, kann es bereits zur Fahrtenbuchauflage kommen. ließen sie zu. ließen sie zu. 3 S 15.880 Ein solches „Recht“ widerspräche dem Zweck des § 31a StVZO, nämlich der Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs zu dienen (vgl. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Bremsen wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. (Kfz m. Anhänger über 2 t m. gef. Zulässige Achslast: ...... kg. ... um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ...... kg überschritten war bzw. Zulässiges Gesamtgewicht/ Zulässige Achslast: ...... kg. Festgestellte Anhängelast: ...... kg. CMR (internationales Zivilrecht) Gütern), Konsum von Rauschmitteln (Alkohol und andere Drogen), Konsum von Medikamenten, die die Fahrtüchtigkeit einschränken können, gesundheitliche Einschränkungen (z. ließen sie zu. So wie. (1) Wer ein Fahrzeug oder einen Zug miteinander verbundener Fahrzeuge führt, muss zur selbstständigen Leitung geeignet sein. ließen sie zu. ließen sie zu. Festgestellte Anhängelast: ...... kg. Zulässiges Gesamtgewicht/ Zulässige Achslast: ...... kg. betriebsbereiter Warnleuchte ausgestattet war, bzw. Ein solches "Recht" widerspräche dem Zweck des § 31 a StVZO, der Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs zu dienen. Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern/ Kraftomnibusses mit Fahrgästen bzw. Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Lastkraftwagens/ Kraftomnibusses bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. § 31 Sport und Spiel (1) 1 Sport und Spiel auf der Fahrbahn, den Seitenstreifen und auf Radwegen sind nicht erlaubt. Festgestelltes Gesamtgewicht/ Festgestellte Achslast: ...... kg. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. Festgestelltes Gesamtgewicht/ Festgestellte Achslast: ...... kg. Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Lastkraftwagens mit gefährlichen Gütern/ Kraftomnibusses mit Fahrgästen bzw. Festgestelltes Gesamtgewicht/ Festgestellte Achslast: ...... kg. Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern/ KOM mit Fahrgästen bzw. ließen sie zu. Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Lastkraftwagens/ Kraftomnibusses an, obwohl der Führer zur selbstständigen Leitung nicht geeignet war, bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Lastkraftwagens mit gefährlichen Gütern/ Kraftomnibusses mit Fahrgästen bzw. § 31 stvzo § 31b StVZO VG Augsburg, Beschluss vom 4.6.2015, Az. Gütern), Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs mit Anhänger an, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (2 - 5) Prozent = ...... kg überschritten war bzw. Die Bußgeldbehörde kann dem Fahrzeughalter aufgeben, für ein oder mehrere auf ihn zugelassene Fahrzeuge ein Fahrtenbuch zu führen (§ 31a Abs. Zulässige Anhängelast: ...... kg. ... um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ...... kg überschritten war bzw. ließen sie zu. ließen sie zu. Festgestellte Anhängelast: ...... kg. Der Halter darf ein Fahrzeug nicht bewegen oder bewegen lassen, wenn die Betriebserlaubnis erloschen ist. Festgestelltes Gesamtgewicht/ Festgestellte Achslast: ...... kg. ließen sie zu und gefährdeten dadurch Andere. Gütern). ließen sie zu. ließen sie zu. In Deutschland gilt die Fahrerhaftung.Der Fahrer wird also für den begangenen Verstoß belangt. Es kam zum Unfall. ließen sie zu. ließen sie zu und gefährdeten dadurch Andere. Wir haben verschiedene Beispiele und Möglichkeiten der Ahndung im Beitrag zusammengefasst.Wenn die Bau- und Ausrüstungsvorschriften im Sinne der Spezialparagraphen der StVZO nicht anwendbar sind, die Fahrzeuge aber Mängel aufweisen, so muss der § 30 StVZO als Auffangtatbestand … Festgestelltes Gesamtgewicht/ Festgestellte Achslast: ...... kg. Kommentar senden Paragraph 31 der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) zeigt hierzu Vorschriften auf. Zulässiges Gesamtgewicht/ Zulässige Achslast: ...... kg. ... um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ...... kg überschritten war, bzw. Die Verjährungsfrist nach OWiG beträgt, sofern das Gesetz nichts anderes bestimmt, gemäß § 31 Abs. Sowohl Halter als auch Fahrer sind verpflichtet, nur Fahrzeuge zu führen, für deren Leitung sie geeignet und die nach den Vorschriften zur Leitung zugelassen sind. Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs mit Anhänger an, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 5) Prozent = ...... kg überschritten war bzw. 2. Doch der Fahrzeugführer selbst muss in diesem Fall ebenso mit einem Bußgeld rechnen, da ihm gleichermaßen Pflichten auferlegt sind. Es kam zum Unfall. Gütern an, obwohl das zul. Festgestelltes Gesamtgewicht/ Festgestellte Achslast: ...... kg. ließen sie zu. ... um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ...... kg überschritten war bzw. ließen sie zu. Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs (außer Mofa)/ Anhängers an, obwohl die Reifen mangelhaft waren, bzw. Sie ordneten die Inbetriebnahme einer kennzeichnungspflichtigen Zugmaschine/ Sattelzugmaschine mit gefährlichen Gütern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t an, obwohl der Geschwindigkeitsbegrenzer ausgeschaltet war, bzw. Gütern an, obwohl die zul. Festgestellte Anhängelast: ...... kg. Festgestellte Anhängelast: ...... kg. ließen sie zu. Zulässiges Gesamtgewicht/ Zulässige Achslast: ...... kg. §30a StVZO: Durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit sowie maximales Drehmoment und maximale Nutzleistung des Motors §30b StVZO: Berechnung des Hubraums §30c StVZO: Vorstehende Außenkanten, Frontschutzsysteme §30d StVZO: Kraftomnibusse §31 StVZO: Verantwortung für den Betrieb der Fahrzeuge §31a StVZO: Fahrtenbuch (Kfz über 7,5 t m. Anhänger). dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung/ Besetzung wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Lastkraftwagens/ Kraftomnibusses bzw. Haben Sie einen Fehler beim Führen des Fahrtenbuches gemacht, es verloren oder die Fahrtenbuchauflage nicht beachtet, kann ein Bußgeld von 100 Euro drohen. ... um ...,.. (mehr als 30) Prozent = ...... kg überschritten war bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. werden konnte, bzw. Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Lastkraftwagens/ Kraftomnibusses bzw.