Art. 18 Ruhegehälter Art. Dabei umfasst das Besteuerungsrecht des Tätigkeitsstaats nach Art. 17 DBA-Schweiz 1992 fallen, von der Bemessungsgrundlage der deutschen Steuer ausgenommen, wenn sie nach dem Abkommen in der Schweiz besteuert werden können und die Arbeit in der Schweiz … 17 Abs. 2 des Abkommens bezieht und dadurch den von Art. 23 [1] Art. 1 S. 1 DBA-Schweiz 1971/2010. 4 Abs. Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) Hier informieren wir Sie darüber, was ein DBA ist und wie es funktioniert.Außerdem erläutern wir Ihnen einige Grundregeln, worauf Sie bei grenzüberschreitenden unternehmerischen Aktivitäten achten sollten. Art.17 KünstlerundSportler(Kempermann) Art.18 Ruhegehälter(Kempermann) Art.19 ÖffentlicherDienst(Kempermann) 2 Art.20 StudiumundAusbildung(Kempermann) Art.21 Generalklausel(Kempermann) ... DBA Deutschland - Schweiz " mit Aktualisierungsservice… 12. 15a Grenzgänger Art. 16 Aufsichtsrats– und Verwaltungsratsvergütungen Art. 17 Abs. 19 Öffentlicher Dienst Art. 17 Abs. 17 Abs. 21 Andere Einkünfte Art. 17 Abs. 1 Satz 1 weicht dem Wortlaut nach, aber nicht dem Regelungsgehalt nach von Art. 18 [Ruhegehälter] Vorbehaltlich des Artikels 19 können Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen, die einer in einem Vertragstaat ansässigen Person für frühere unselbständige Arbeit gezahlt werden, nur in diesem Staat besteuert werden. Gehälter, Löhne und ähnliche Vergütungen i. S. des Art. 2 geänd. Art. Das Mit­g­lied eines Opern­chors ist "Künst­ler" i.S.v. 17 Abs. Januar bis zum 14. Art. 1 Abs. 20 Studium und Ausbildung Art. Das Mitglied eines Opernchors ist "Künstler" i.S.v. I. Vergleich mit Art. 1 und 32 Abs. 7 und enthält nicht die Formulierung „ansässig” in einem Vertragsstaat. Die Schweiz zählt derzeit DBA mit über 100 Staaten und ist bestrebt, das Abkommensnetz weiter auszubauen. 17 Künstler, Sportler und Artisten Art. Nach Art. 16 bis 19 Gehälter, Löhne und ähnliche Vergütungen, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person aus unselbständiger Arbeit bezieht, nur in diesem Staat besteuert werden, es sei denn, daß … DBA Schweiz 2010 (Aktuelle Fassung) Haufe-Index 5471183 8/9 Art. 1 OECD-MA ab. 22 Vermögensbesteuerung Art. 1 DBA-Schweiz 1971 können vorbehaltlich der Art. Art. 6 Buchst. durch (Änderungs-)Protokoll v. 21. ... Eine wesentliche Funktion haben DBA zudem für Investitionen im Ausland aller Art, da sie Doppelbesteuerungen auf den Gewinnen und Erträgen aus Auslandinvestitionen vermeiden. 1992 (BGBl. 1 S. 1 DBA-Schweiz 1971/2010 auch die Ver­gü­tungs­teile, wel­che dem Künst­ler für die Mit­wir­kung an … 1 S. 1 DBA-Schweiz 1971/2010 auch die Vergütungsteile, welche dem Künstler für die Mitwirkung an Proben gezahlt werden, die der Vorbereitung der Auftritte vor Publikum dienen. 1993 II S. 1888). 30 Abs. Dabei umfasst das Besteue­rungs­recht des Tätig­keits­staats nach Art. 1 S. 1 DBA-Schweiz 1971/2010. 15 Abs. 17 OECD-MA. 17 Abs. September 1972 zum DBA-Schweiz 1971 (BGBl II 1972, 1021) für nicht vereinbar mit dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, soweit er sich auf Art. 17 DBA-Schweiz 1971/ 2010 gilt nicht nur für selb­stän­dig täti­ge Künst­ler, Sport­ler und Artis­ten, son­dern auch für sol­che Steu­er­pflich­ti­ge, die die betref­fen­de Tätig­keit in Aus­übung einer nicht­selb­stän­di­gen Arbeit ver­rich­ten .Dies ergibt sich unmit­tel­bar aus dem Umstand, dass Art. a des Abkommens erfaßten Personen für den Zeitraum vom 1. Die Vorschrift erfasst berufsmäßige Künstler und Sportler, bezieht ausdrücklich die Artisten mit ein, erwähnt den Vorrang vor Art. 15 DBA-Schweiz 1992, soweit sie nicht unter Art.